Diese Website präsentiert ausschließlich die freien Tätigkeiten des Schornsteinfegermeisterbetriebs Schwentorat, die wir in ganz NRW anbieten. Informationen zu hoheitlichen Tätigkeiten als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie unter www.schornsteinfegerinnung.de.

Freie Schornsteinfegerarbeiten in ganz NRW

Von unserem Standort in Gladbeck aus bieten wir professionelle Wartung, Energieberatung und Service für Ihre Feuerungsanlagen in ganz Nordrhein-Westfalen.

Unsere Dienstleistungen

Alle hier aufgeführten Leistungen werden als freie Schornsteinfegerarbeiten angeboten.

Wartung & Service

Professionelle Wartung und Reinigung Ihrer Feuerungsanlagen für optimale Effizienz.

  • Abgasanalyse von Heizungsanlagen
  • Wartung von Lüftungsanlagen
  • Effizienzoptimierung

Energieberatung

Unabhängige Beratung zur Energieeffizienz Ihrer Heizungsanlage.

  • Analyse des Energieverbrauchs
  • Modernisierungsempfehlungen
  • Fördermittelberatung

Weitere Services

Ergänzende Dienstleistungen für Ihre Feuerungsanlage.

  • Dichtigkeitsprüfungen
  • Abgasmessungen
  • Technische Beratung

Über uns

Schornsteinfegermeister

Ihr Spezialist für freie Schornsteinfegerarbeiten

Als qualifizierter Schornsteinfegermeister biete ich Ihnen professionelle Dienstleistungen im Bereich der freien Schornsteinfegerarbeiten in ganz NRW an. Von unserem Standort in Gladbeck aus betreuen wir Kunden in ganz Nordrhein-Westfalen mit Wartung, Energieberatung und weiteren Services rund um Ihre Feuerungsanlagen.

Wichtiger Hinweis: Die Ausübung der Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Hamm 05 erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ist strikt von den hier angebotenen freien Tätigkeiten getrennt.

Qualifizierter Fachbetrieb Regelmäßige Fortbildungen

Kontakt aufnehmen

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 14:00 Uhr

Hinweis: Dieses Kontaktformular dient ausschließlich der Kontaktaufnahme bezüglich freier Schornsteinfegerarbeiten. Für Anliegen zu hoheitlichen Tätigkeiten kontaktieren Sie bitte die entsprechende Behörde.

Hinweis gemäß § 5 SchfHwG: Die auf dieser Website dargestellten Tätigkeiten beziehen sich ausschließlich auf freie Schornsteinfegerarbeiten. Hoheitliche Tätigkeiten als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger werden auf dieser Website nicht angeboten.